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Begleitetes Fahren

Ist bei R+V24 begleitetes Fahren ab 17 möglich?

Wenn Sie einer Person ab 17 Jahren das Fahren Ihres Fahrzeugs in Ihrer Begleitung ermöglichen wollen (Modellversuch begleitetes Fahren), so müssen Sie diese als Nutzer Ihres Fahrzeugs angeben. Kreuzen Sie an, ob es sich um Sohn, Tochter oder eine sonstige Person handelt und geben Sie das exakte Geburtsdatum dieser Person im Feld "Geburtsdatum des jüngster Nutzers" an.
Sollte sich der Nutzerkreis während der Vertragslaufzeit ändern, ist dies unverzüglich zu melden. Der Kfz-Beitrag wird dann neu berechnet.


Einen Rabatt für Personen, die erfolgreich am Modellversuch begleitetes Fahren teilgenommen haben, bieten wir nicht.

Ist bei R+V24 begleitetes Fahren ab 17 möglich?
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