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Abweichender Halter

Kann mein Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma zugelassen sein bzw. werden?

Im Tarifrechner geben Sie in Schritt 1 (Fahrzeugdaten) an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist oder werden soll (Fahrzeughalter). Hier haben Sie - neben der Option "auf mich" - vier weitere Alternativen.

Kann mein Fahrzeug auch auf eine andere Person oder Firma zugelassen sein bzw. werden?

Mögliche abweichende Halter

Sie haben die Wahl zwischen der Zulassung

  • auf meinen Ehe-/Lebenspartner
  • auf mein behindertes Kind
  • auf Firma / Leasinggeber
  • auf eine andere Person

Zu diesem so genannten abweichenden Halter machen Sie dann in Schritt 4 (Meine Daten) genaue Angaben.

Wichtig:

Unvollständige oder ungenaue Angaben (z. B. Eingabe von Rufnamen oder fehlende Zweitnamen) können dazu führen, dass es Probleme auf der Zulassungsstelle gibt. Denn die Zulassungsstelle gleicht die Daten mit offiziellen Dokumenten wie z. B. dem Personalausweis ab. Kleine Abweichungen können dazu führen, dass das Fahrzeug nicht zugelassen werden kann.

Besonderheit: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Handelt es sich beim abweichenden Halter um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft), wählen Sie als abweichenden Halter bitte nicht die Option "auf Firma / Leasinggeber", sondern "auf eine andere Person" aus. Geben Sie dann in Schritt 4 (Meine Daten) Vorname und Nachname des Gesellschafters / Betriebsinhabers an (gemäß Personalausweis).

© R+V Direktversicherung AG 2011