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Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte / Deckungskarte)

Wie erhalte ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte)?

Seit 01.03.2008 löst die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) die bisherige Doppelkarte bzw. Deckungskarte bei der Kfz-Zulassung ab. Die Bestätigung benötigen Sie in verschiedenen Situationen.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24

Zulassung eines neuen Fahrzeugs

Sie erhalten die Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) mit der Zulassungs-Nummer direkt nach Online-Abschluss von uns - und zwar online. Einfach die Zulassungs-Nummer notieren bzw. ausdrucken und damit Ihr Fahrzeug zulassen.

Ersetzt dieses Fahrzeug ein bereits bei R+V24 versichertes Fahrzeug?
Dann geht es noch einfacher: Loggen Sie sich in Ihr Vertragscenter ein und führen Sie über die Aktion "Vertrag ändern" in nur wenigen Schritten einen Fahrzeugwechsel durch. Auch hier erhalten Sie direkt im Anschluss die Versicherungsbestätigung mit der Zulassungs-Nummer (eVB).

Versicherungswechsel zu R+V24

Sind möchten mit Ihrem Fahrzeug von Ihrem bisherigen Versicherer zur R+V24 wechseln? Dann schließen Sie einfach online ab und wir kümmern uns um den Rest: Wir informieren Ihre Zulassungsstelle über den Wechsel zur R+V24 und schicken Ihre Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) direkt dorthin.

Fahrzeug-Ummeldung wegen Umzug

Nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und damit neu zulassen. Die dafür benötigte Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) fordern Sie einfach online über Ihr Vertragscenter an: Einfach in Ihr Vertragscenter einloggen und über die Aktion "Vertrag ändern" eine eVB (Doppelkarte) wegen Umzug anfordern.

Hinweis: Bevor Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB/Doppelkarte) für die Zulassung in einem neuen Zulassungsbezirk anfordern, ändern Sie bitte Ihre Adresse in Ihrem Vertragscenter.

Fahrzeug-Ummeldung wegen Halterwechsel

Wollen Sie ein bei R+V24 versichertes Fahrzeug auf einen anderen Halter zulassen? Die dafür benötigte Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) fordern Sie einfach online über Ihr Vertragscenter an: Einfach in Ihr Vertragscenter einloggen und über die Aktion "Vertrag ändern" eine eVB (Doppelkarte) wegen Halterwechsel anfordern.

Stillgelegtes Fahrzeug wieder in Kraft setzen

Wollen Sie ein bei R+V24 versichertes, jedoch stillgelegtes Fahrzeug wieder neu zulassen? Die dafür benötigte Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) fordern Sie einfach online über Ihr Vertragscenter an: Einfach in Ihr Vertragscenter einloggen und über die Aktion "Vertrag ändern" eine eVB (Doppelkarte) wegen Wiederinkraftsetzung anfordern.

© R+V Direktversicherung AG 2012