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Kurzzeitkennzeichen zur Überführung

Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist immer dann erforderlich, wenn Sie das neu erworbene, abgemeldete Fahrzeug in Ihren Zulassungsbezirk überführen und dort endgültig zulassen wollen. Sie bekommen das Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich bei jeder Zulassungsstelle. Sie benötigen dafür jedoch eine separate Versicherungsbestätigung (eVB / Doppelkarte) von uns mit einer speziellen Zulassungs-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch der Abschluss der Kfz-Versicherung bei R+V24. Geben Sie einfach auf Schritt "05 Abschluss" an, dass Sie ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung benötigen. Sie erhalten dann direkt nach Bestätigung des Abschlusses - online sowie per E-Mail - Ihre Zulassungs-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen von unserer Muttergesellschaft der R+V Allgemeine. Damit haben Sie 5 Tage Zeit, das Fahrzeug zu überführen und bei Ihrer Zulassungsstelle mit der zweiten Versicherungsbestätigung der R+V24 endgültig zuzulassen.

Sie erhalten hierfür von der R+V Allgemeine Versicherung AG eine separate Rechnung per Post über 80 Euro. R+V24 übernimmt diese Kosten einmalig für Sie, wenn Sie das Fahrzeug endgültig zulassen und der Kfz-Vertrag mit R+V24 zustande kommt. Die Verrechnung erfolgt ganz einfach, nachdem Sie uns über die Zulassung Ihres Fahrzeugs per E-Mail informiert haben. Loggen Sie sich dazu in Ihrem Vertragscenter ein und senden Sie uns über das Kontaktformular eine Mail unter Angabe der Vertragsnummer des endgültig zugelassenen und policierten Anschlussvertrages.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24
© R+V Direktversicherung AG 2012