Sachverständiger / Totalschaden
Sachverständiger: Welche Schäden müssen begutachtet werden?
Wenn Ihr Schaden auf dem schnellsten und qualifiziertesten Weg besichtigt oder klassifiziert werden sollen, um die Mobilität wieder herzustellen, hilft ein Kfz-Sachverständiger.
Einsatz eines Sachverständigen
Als grobe Richtlinie wird ein Sachverständiger ein Fahrzeug besichtigen bei:
- Brandschäden
- Tierschäden
- Unwetterschäden
- bei größerem Schadenumfang
Es wird grundsätzlich im Einzelfall entschieden, ob die Besichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. Wir bitten Sie, zu diesem Zweck unsere Schadenhotline anzurufen:
0180 2 003366
* 0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich.





































