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Sachverständiger / Totalschaden

Sachverständiger: Welche Schäden müssen begutachtet werden?

Wenn Ihr Schaden auf dem schnellsten und qualifiziertesten Weg besichtigt oder klassifiziert werden sollen, um die Mobilität wieder herzustellen, hilft ein Kfz-Sachverständiger.

Fragen und Antworten rund um den Kfz-Schaden

Einsatz eines Sachverständigen

Als grobe Richtlinie wird ein Sachverständiger ein Fahrzeug besichtigen bei:

  • Brandschäden
  • Tierschäden
  • Unwetterschäden
  • bei größerem Schadenumfang

Es wird grundsätzlich im Einzelfall entschieden, ob die Besichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. Wir bitten Sie, zu diesem Zweck unsere Schadenhotline anzurufen:

0180 2 003366

* 0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich.

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