Sachverständiger / Totalschaden
Totalschaden: Welche Ansprüche bestehen?
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher als der aktuelle Wert des Fahrzeugs ist.
Anspruch beim Totalschaden
Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Grundlage dafür ist in der Regel ein Gutachten des Sachverständigen.
Wir bitten Sie, für die Beauftragung eines Sachverständigen unsere Schadenhotline anzurufen.
0180 2 003366
* 0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich.





































