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Schadenrückkauf

In welche Schadenfreiheitsklasse werde ich nach einem Schadenfall eingestuft?

Wenn Sie uns einen selbstverursachten Schaden in der Kfz-Haftpflicht oder Kfz-Vollkasko-Versicherung melden, der von R+V24 übernommen werden soll, dann stufen wir Sie im Folgejahr in eine niedrigere bzw. schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ein. Die aktuelle Rückstufung im Schadenfall können Sie in unseren AGBs bzw. Versicherungsbedingungen nachlesen. Die Rückstufung unterscheidet sich im R+V24-Basis-Schutz und R+V24-Komfort-Schutz.

Eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung können Sie dadurch vermeiden, dass Sie den Schaden selbst übernehmen oder die von uns geleistete Entschädigung innerhalb von 6 Monaten nach Zahlung an uns zurückzahlen.
Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Dies gilt nicht für Pkw im R+V24-Basis-Schutz.

Hinweis: In Ihrem Versicherungsschein können Sie nachlesen, bis zur welcher Schadenhöhe es sich lohnt, einen Haftpflichtschaden bzw. einen Vollkaskoschaden selbst zu zahlen bzw. zurückzuzahlen, um eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse zu vermeiden.

In welche Schadenfreiheitsklasse werde ich nach einem Schadenfall eingestuft?
© R+V Direktversicherung AG 2011