Hauptmenü

Springe direkt zu: Inhalt
  • Abbrechen

Schadenmeldung

Meldepflicht: Müssen alle Unfälle polizeilich gemeldet werden?

Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Tierschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt unabhängig von der Schadenhöhe - wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist, zum Beispiel bei einem Parkschaden. Es genügt nicht, nur die Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Sie würden sich der Fahrerflucht schuldig machen.

Bitte beachten Sie: Wildschäden müssen zusätzlich immer beim Forstamt oder dem Jagdpächter gemeldet werden.

Fragen und Antworten rund um den Kfz-Schaden
© R+V Direktversicherung AG 2010