Winterreifen / Versicherungsschutz
Brauche ich Winterreifen im Winter? Reichen auch Ganzjahresreifen / Allwetterreifen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ab einem bestimmten Datum oder bei einer bestimmten Wetterlage nur mit Winterbereifung zu fahren; der Gesetzgeber hat in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung aber bestimmt, dass u.a. die Bereifung den Wetterverhältnissen anzupassen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Sommerbereifung bei Schnee und Eis nicht angemessen ist und mit einem Bußgeld von bis zu 40 Euro geahndet werden kann. Als angmessen gelten jedoch bereits Ganzjahresreifen / Allwetterreifen, die somit eine Alternative zu Winterreifen darstellen.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Sind Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, der auf fehlende Winterbereifung zurückzuführen ist, haften Sie dem Geschädigten gegenüber je nach Lage des Einzelfalles teilweise oder vollständig auf Schadensersatz. Hierfür haben Sie Versicherungsschutz über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte bedenken Sie, dass sich ein Schaden auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt auswirkt - ärgerlich, wenn eine Rückstufung durch angemessene Bereifung hätte vermieden werden können.
Kaskoversicherung: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Das Fahren mit Sommerbereifung bei Schnee und Eis stellt in der Regel ein grob fahrlässiges Verhalten dar und würde bei einem dadurch bedingten Schadenfall zu einer eingeschränkten Entschädigungsleistung aus der Kaskoversicherung führen. Sind Sie jedoch unser Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner, verzichten wir Ihnen gegenüber in diesen Fällen auf Leistungskürzungen.
Für zusätzlich im Vertrag angegebene Fahrer Ihres Kfz gilt das allerdings nicht.





































