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Winterreifen / Versicherungsschutz

Brauche ich Winterreifen im Winter?

Die Winterreifen-Pflicht ist beschlossene Sache. Autofahrer müssen bei Eis, Schnee und Matsch Winterreifen aufziehen. Nach dem Bundesratsbeschluss drohen sonst bei Winterwetter und glatten Straßen 40 Euro statt bisher 20 Euro Strafe, falls man mit Sommerreifen erwischt wird. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter.

Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Ob mit oder ohne Behinderungen, einen Punkt in Flensburg gibt es immer dazu.

Das Bundesverkehrsministerium hat konkret festgelegt, welche Reifen als Winterreifen gelten. Dabei handelt es sich um die sogenannten M+S-Reifen. M+S steht für Matsch und Schnee.

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung der R+V24

Kfz-Haftpflichtversicherung: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Sind Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, der auf fehlende Winterbereifung zurückzuführen ist, haften Sie dem Geschädigten gegenüber je nach Lage des Einzelfalles teilweise oder vollständig auf Schadensersatz. Hierfür haben Sie Versicherungsschutz über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte bedenken Sie, dass sich ein Schaden auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt auswirkt - ärgerlich, wenn eine Rückstufung durch angemessene Bereifung hätte vermieden werden können.

Kaskoversicherung: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Das Fahren mit Sommerbereifung bei Schnee und Eis stellt in der Regel ein grob fahrlässiges Verhalten dar und würde bei einem dadurch bedingten Schadenfall zu einer eingeschränkten Entschädigungsleistung aus der Kaskoversicherung führen. Sind Sie jedoch unser Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner, verzichten wir Ihnen gegenüber in diesen Fällen auf Leistungskürzungen (außer bei Pkw im R+V24-Basis-Schutz).

Für zusätzlich im Vertrag angegebene Fahrer Ihres Kfz gilt das allerdings nicht.

© R+V Direktversicherung AG 2011