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Versicherungsschutz im Ausland

Welchen Auto Versicherungsschutz habe ich im Ausland?

Bei Reisen ins Ausland gilt die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) als Nachweis, dass in diesem Land für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht. Auch wenn einige Länder nicht mehr die Vorlage der Grünen Versicherungskarte verlangen, sollte man diese jedoch immer mit sich führen, wenn man ins Ausland fährt.

Mit der Kfz-Versicherung der R+V24 besteht der beantragte Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Gültigkeit besteht auch in der Türkei inklusive des asiatischen Teils der Türkei.

Frage und Antworten zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung der R+V24

Wichtig:

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hingegen Tunesien, Marokko, Israel und der Iran.

© R+V Direktversicherung AG 2011