Fahrerschutz
Was beinhaltet die Kfz Fahrerschutzversicherung?
Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst oder mitverschuldet. Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer in den Schutz ein.
Zusatzleistungen wie Fahrerschutzversicherung o.ä. können Sie jeweils zur Hauptfälligkeit (in der Regel der 01.01. eines Jahres) kündigen bzw. ändern.
Eine Lösung bietet die Fahrerschutz-Versicherung. Im Gegensatz zur Insassen-Unfallversicherung leistet die Fahrerschutz-Versicherung für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers und das bis zu 12 Millionen Euro je Schadenfall!
Die Fahrerschutz-Versicherung ist in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflicht-Versicherung abschließbar.
Sie kommt für den konkreten Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen zahlt sie sogar ein Schmerzensgeld. Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist. Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Sie übernimmt Kosten wie:
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe
- Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente
- Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
Wichtig:
Die Fahrerschutz ist nur für Pkw abschließbar (also nicht für Motorräder und Roller) und nur in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflicht-Versicherung.











