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Sie nutzen das generelle Kündigungsrecht
zum Vertragsablauf

Kfz-Versicherungen in Deutschland laufen in der Regel bis zum 31.12. eines Jahres. Ganz regulär können Sie diese bis einen Monat vor Vertragsablauf kündigen (Stichtag 30.11.). Nutzen Sie dieses Recht, um sich ab dem 1.1. dann bei R+V24 zu versichern.

Und so einfach geht's!

1. Schriftliche Kündigung

Schicken Sie Ihrer alten Kfz-Versicherung eine schriftliche Kündigung. Das Schreiben muss bis zum 30.11. bei Ihrer Versicherung eingegangen sein.

2. Kfz-Abschluss bei R+V24

Schließen Sie dann auf www.rv24.de eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug (Auto, Motorrad oder Roller) ab. Sie benötigen dafür Ihre letzte Kfz-Beitragsrechnung (für Ihre Schadenfreiheitsrabatte und Vertragsnummer) und Ihren Fahrzeugschein (für die Details zu Ihrem Fahrzeug). Geben Sie als Versicherungsbeginn den 1.1. ein, da Ihr Fahrzeug nahtlos versichert sein muss.

3. Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)

Nach Abschluss erhalten Sie eine E-Mail von uns mit der Bitte, den darin enthaltenen Bestätigungslink zu klicken. Im Anschluss schicken wir automatisch eine elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte / Deckungskarte) an Ihre Zulassungsstelle. Auch Ihre Schadenfreiheitsrabatte übertragen wir automatisch von Ihrer alten Kfz-Versicherung.

Hinweis:
Sollte Ihre Kfz-Versicherung zu einem anderen Datum ablaufen, so können Sie auch in diesem Fall bis einen Monat vor Vertragsende kündigen. Die obigen Schritte gelten analog.

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