Sie haben eine Beitragserhöhung Ihrer
Kfz-Versicherung erhalten (Sonderkündigungsrecht)
Kurz vor Vertragsablauf Ihrer Kfz-Versicherung erhalten Sie eine Beitragsrechnung für das Folgejahr. Wenn Sie also den regulären Kündigungstermin verpasst haben (in der Regel der 30.11.) und sich Ihr Beitrag erhöht hat, so können Sie innerhalb eines Monats nach Rechnungseingang unter bestimmten Voraussetzungen doch noch kündigen (Sonderkündigungsrecht).
1. Beitragsrechnung überprüfen
Prüfen Sie zunächst die neue Beitragsrechnung daraufhin, ob bei gleichen Leistungen der Versicherungsbeitrag gestiegen ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sich die Typ- oder Regionalklassen für Ihr Fahrzeug geändert haben.
Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht selbst die Beitragserhöhung veranlasst haben, z. B. durch
- die Meldung eines Schadens, der zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führt,
- beitragsrelevante Änderungen wie z. B. eine höhere Jahreskilometer-Leistung, weitere Fahrzeugnutzer etc.,
- eine Veränderung des Versicherungsschutzes (z. B. Einschluss einer Vollkasko-Versicherung) oder
- Umzug und Ummeldung Ihres Fahrzeugs in eine teurere Region.
2. Schriftliche Kündigung
Schicken Sie Ihrer Kfz-Versicherung eine schriftliche Kündigung, in der Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragerhöhung beziehen und bitten um eine zeitnahe Bestätigung. Achtung: Ihr Schreiben muss innerhalb eines Monats, nach dem Sie die Rechnung erhalten haben, beim Versicherer eingegangen sein.
3. Kfz-Abschluss bei R+V24
Liegt Ihnen die geforderte Kündigungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung vor, so schließen auf www.rv24.de Ihren neuen Vertrag ab. Sie benötigen dafür Ihre letzte Kfz-Beitragsrechnung (für Ihre Schadenfreiheitsrabatte und Vertragsnummer) und Ihren Fahrzeugschein (für die Details zu Ihrem Fahrzeug). Geben Sie als Versicherungsbeginn den Tag an, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird, da Ihr Fahrzeug nahtlos versichert sein muss.
4. Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
Nach Abschluss erhalten Sie eine E-Mail von uns mit der Bitte, den darin enthaltenen Bestätigungslink zu klicken. Im Anschluss schicken wir automatisch eine elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte / Deckungskarte) an Ihre Zulassungsstelle. Auch Ihre Schadenfreiheitsrabatte übertragen wir automatisch von Ihrer alten Kfz-Versicherung.
Hinweis:
Sollte Ihre Kfz-Versicherung zu einem anderen Datum ablaufen als dem 31.12. eines Jahres, so können Sie auch in diesem Fall Ihr Recht auf Sonderkündigung in Anspruch nehmen. Die obigen Schritte gelten analog.





































