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Sie hatten einen Kfz-Schaden

Sie haben Ihrem Kfz-Versicherer kürzlich einen Schaden gemeldet. Als Reaktion erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihr Kfz-Versicherer den Schaden übernimmt oder aber ablehnt. In beiden Fällen haben Sie ab Eingang des Schreibens einen Monat Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.

Und so einfach geht's!

Schadenfall

1. Schriftliche Kündigung

Schicken Sie Ihrer alten Kfz-Versicherung eine schriftliche Kündigung, in der Sie Bezug auf das Schreiben zur Übernahme oder Ablehnung des gemeldeten Schadens nehmen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit ab Eingang des Schreibens. Geben Sie an, wann die Kündigung wirksam werden soll: sofort (d.h. zum aktuellen Datum Ihrer Kündigung) oder zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens zum Vertragsablauf). Alle über das gewählte Datum hinaus bezahlten Beiträge werden Ihnen von Ihrem Kfz-Versicherer zurückerstattet.

2. Kfz-Abschluss bei R+V24

Schließen Sie dann bei uns eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug ab. Sie benötigen dafür Ihre letzte Kfz-Beitragsrechnung (für Ihre Schadenfreiheitsrabatte und Vertragsnummer) und Ihren Fahrzeugschein (für die Details zu Ihrem Fahrzeug). Geben Sie als Versicherungsbeginn das Datum an, zu dem Ihre Kündigung wirksam werden soll, da Ihr Fahrzeug nahtlos versichert sein muss.

3. Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)

Nach Abschluss erhalten Sie eine E-Mail von uns mit der Bitte, den darin enthaltenen Bestätigungslink zu klicken. Im Anschluss schicken wir automatisch eine elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte / Deckungskarte) an Ihre Zulassungsstelle. Auch Ihre Schadenfreiheitsrabatte übernehmen wir automatisch von Ihrer alten Kfz-Versicherung.

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