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Sie kaufen sich ein Fahrzeug
und verkaufen oder verschrotten Ihr bisheriges

Sie möchten sich ein Fahrzeug (Auto, Motorrad oder Roller) zulegen und Ihr altes verkaufen oder verschrotten. Mit der Abmeldung bzw. Ummeldung Ihres alten Fahrzeugs durch den Käufer erlischt automatisch Ihre alte Kfz-Versicherung. Damit können Sie Ihr neu erworbenes Fahrzeug bei R+V24 versichern.

Und so einfach geht's!

Autokauf und Autoverkauf

Ihr neu erworbenes Fahrzeug

Schließen Sie zunächst auf www.rv24.de eine Kfz-Versicherung für Ihr neu erworbenes Fahrzeug ab. Sie benötigen dafür Ihre letzte Kfz-Beitragsrechnung (für Ihre Schadenfreiheitsrabatte und Vertragsnummer).

Nach Abschluss erhalten Sie eine E-Mail von uns mit der Bitte, den darin enthaltenen Bestätigungslink zu klicken. Dieser führt Sie zurück auf die R+V24-Internetseite, wo Sie sich sofort Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte / Deckungskarte) ausdrucken können, um damit Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zuzulassen. Sollte der Händler die Zulassung für Sie übernehmen, so leiten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung einfach per E-Mail an ihn weiter.

Ab dem Datum der Zulassung beginnt der R+V24-Versicherungsschutz für Ihr neu erworbenes Fahrzeug.

Ihr altes Fahrzeug

Verkaufen Sie Ihr altes Fahrzeug möglichst vor oder kurz nachdem Sie Ihr neues in Empfang genommen haben. Nutzen Sie für den Verkauf an Privatleute unseren Kaufvertrag, den Sie sich kostenlos herunterladen können. Verpflichten Sie darin den Käufer unbedingt zur Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb von wenigen Tagen, ggf. können Sie gemeinsam mit dem Käufer die Ummeldung vornehmen.

Informieren Sie Ihren alten Kfz-Versicherer sowie Ihre Zulassungsstelle über den Verkauf Ihres Fahrzeugs, indem Sie diesen den Kaufvertrag über den Verkauf Ihres Fahrzeugs zufaxen.

Nach Ummeldung des Fahrzeugs durch den Käufer geht eine Mitteilung von der Zulassungsstelle an Ihren alten Kfz-Versicherer. Zum Datum der Ummeldung erlischt damit automatisch Ihr alter Kfz-Vertrag. Ihr alter Kfz-Versicherer erstattet Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge und überträgt die Schadenfreiheitsrabatte an R+V24.

Gleiches ist der Fall bei der Verschrottung Ihres alten Fahrzeugs: Hier ist das Fahrzeug allerdings von Ihnen oder Ihrem Händler bei der Zulassungsstelle abzumelden und damit stillzulegen. Beachten Sie auch unsere weiteren Hinweise zur Verschrottung zur Erlangung der Umweltprämie der Bundesregierung.

Achtung:
Wollen Sie Ihr altes Fahrzeug hingegen weiterhin fahren, so müssen Sie Ihr neues Fahrzeug als Zweitwagen bei uns versichern. Denn: Ihr Schadenfreiheitsrabatt kann immer nur für ein Fahrzeug gelten.

Jetzt Kfz-Versicherung berechnen, abschließen und lossparen.
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